Handelsbedingungen

Handelsbedingungen für Ulsø Design Aps

Adresse: Lindeallé 8, 7430 Ikast, Dänemark.

Telefon: +45 97151517

E-Mail: bu@ulso.dk/lu@ulso.dk

Die Leistung von PLAISIR (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) besteht in der Lieferung von Waren, deren detaillierte Ausführung, Umfang und Lieferzeit bei der Bestellung vereinbart werden.

Der Verkäufer lehnt jegliche Verantwortung für etwaige Fehler und Informationen in Material ab, die von Dritten erstellt wurden. Dies gilt für jegliche Art von Verkaufsmaterial, Beschreibungen, Benutzeranweisungen, Inhalten auf anderen Websites usw

Nach der Aufgabe einer Bestellung hat der Käufer kein Recht, diese zu ändern oder zu stornieren.

Stimmt der Verkäufer trotz des Vorstehenden einer Stornierung oder Änderung gesondert zu, ist der Käufer verpflichtet, die mit der Stornierung oder Änderung verbundenen Kosten, einschließlich der Kosten für Lagerung und Sicherung der Beschaffenheit und Beschaffenheit, sowie Zinsen infolge der Verzögerung zu zahlen Lieferzeit. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung ist der Käufer außerdem verpflichtet, dem Verkäufer den entgangenen Gewinn zu ersetzen.

Sofern vereinbart ist, dass der Verkäufer die Ware zurücknimmt, muss die Ware unbenutzt, in einwandfreiem Zustand und in der Original- und unbeschädigten Verpackung sein. Die Ware muss frei von Schmutz etc. sein.
Bei genehmigter Rücksendung wird die vom Verkäufer festgelegte Gebühr zur Deckung der Rücksendekosten und der Verkaufskosten des Verkäufers abgezogen.

Der vereinbarte Preis für die bestellte Ware geht aus den beigefügten Rechnungen hervor.

Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die Bezahlung der Waren zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung zu stellen.

10 Tage -1,5 %

30 Tage netto.

Für Bestellungen unter 500 DKK. z.B. Mehrwertsteuer, es wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 DKK erhoben.

Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % pro Tag zu berechnen beginnenden Monat des ausstehenden Gesamtbetrags ab dem Fälligkeitsdatum.

Bei laufender Lieferung und Zahlungsverzug des Käufers einer übermittelten Rechnung ist der Verkäufer zur Zurückbehaltung berechtigt zukünftige Lieferungen an den Käufer.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Lieferung so gründlich wie es die Situation erfordert zu untersuchen und zu testen, um festzustellen, ob die gelieferte Ware Mängel aufweist oder ob die gelieferte Ware mit den Angaben auf der Rechnung übereinstimmt sowohl qualitativ als auch quantitativ.

Um darauf aufmerksam zu machen, dass die gelieferte Ware Mängel oder Unzulänglichkeiten aufweist (nachfolgend „Mängel“ genannt), muss der Käufer unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder der Feststellung des Mangels eine schriftliche Reklamation beim Verkäufer einreichen. Im Zusammenhang mit der Reklamation muss der Käufer den Mangel darlegen und beweisen.

Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen erfolgen und eine Rücknahme der Ware ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, die auf die Gestaltung der Waren zurückzuführen sind, und es stellt keinen Verstoß dar, vorausgesetzt, dass die Gestaltung mit den Vereinbarungen übereinstimmt. Der Verkäufer haftet auch nicht für Fehler, die auf eigene Umstände des Käufers zurückzuführen sind, wie z. B. mangelnde Wartung, unsachgemäße Verwendung oder Verwendung entgegen den Vorschriften des Verkäufers.

Hat der Käufer Fehler gerügt und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen, die dem Verkäufer zuzurechnen sind, hat der Käufer die dem Verkäufer in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen, einschließlich Prüf- und Frachtkosten, zu erstatten.

Fabrik

Der Käufer trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung und ist ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Lagers für die Ware verantwortlich.

Die bei Vertragsschluss angegebene Lieferzeit ist für den Verkäufer lediglich ein Richtwert.
Ist eine feste Lieferzeit vereinbart, hat der Verkäufer in folgenden Fällen das Recht auf eine Fristverlängerung:
a) Höhere Gewalt vgl. Punkt 13
b) Im Falle einer Verzögerung, die durch Lieferanten, Transportunternehmen oder andere Dritte des Verkäufers verursacht wird
c) Ungewöhnliches Wetter
d) Arbeitskonflikte aus welchem ​​Grund auch immer
e) Öffentliche Anordnungen oder Verbote, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht hätte vorhersehen können.

Sofern die Lieferung an die Adresse des Käufers oder an einen anderen vom Käufer benannten Ort vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Ware so nah an den Einsatzort, wie ein LKW nach Wahl des Fahrers fahren kann, ohne dass die Gefahr eines Hängenbleibens oder einer Beschädigung besteht Fahrzeug oder der Umgebung.
Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware zu prüfen und für die Entladung das erforderliche Personal bereitzustellen.

Als Dokumentation der Lieferung gilt der Lieferschein oder der Frachtbrief des Transporteurs.
Kosten für etwaige Wartezeiten im Zusammenhang mit dem Entladen an der Adresse des Käufers oder an einem anderen vom Käufer angegebenen Ort gehen zu Lasten des Käufers, ebenso wie der Käufer alle Kosten trägt, die dadurch entstehen, dass der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Lieferzeitpunkt erhalten kann .

Bei Feststellung einer Verzögerung muss der Käufer unverzüglich schriftlich Anzeige erstatten, da der Käufer andernfalls jeglichen Anspruch wegen der Verzögerung verliert.
Bei geringfügiger Verzögerung erfolgt auf Wunsch eine Nachlieferung. Dies erfolgt auf Kosten des Käufers.
Im Falle einer erheblichen Verzögerung ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Ist jedoch eine Sukzessivlieferung vereinbart, steht dem Käufer lediglich ein Recht zum Rücktritt wegen der verspäteten Teillieferung zu.
Der Käufer hat wegen der Verzögerung des Verkäufers keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer vom Kauf zurücktritt oder ihn aufrechterhält.

Im Zusammenhang mit der Ausführung der Vereinbarung können beide Parteien voneinander Zugang zu vertraulichen Informationen und anderen vertraulichen Materialien erhalten. Beide Parteien sichern zu, dass sie selbst sowie ihre Mitarbeiter und Subunternehmer die erhaltenen Informationen in jeder Hinsicht vertraulich behandeln. Diese Bestimmung gilt auf unbestimmte Zeit.

Zusätzlich zu dieser Bestimmung gelten nach dänischem Recht weitere Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zu Geschäftsgeheimnissen.

Zusätzlich zu dieser Bestimmung gelten nach dänischem Recht weitere Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zu Geschäftsgeheimnissen.

Die Bedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer von ihnen abgewichen wird. Spätere Abweichungen vom Vertrag oder den Bedingungen können nur durch Abschluss eines neuen Vertrages oder einer schriftlichen Ergänzung zum Vertrag erfolgen.

Die Bedingungen können vom Verkäufer jederzeit überarbeitet und/oder geändert werden. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben hiervon jedoch unberührt.

  • Rechtswahl und Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus den Bedingungen, dem Vertrag oder den Dienstleistungen des Verkäufers im Allgemeinen ergeben und die zwischen den Parteien nicht gütlich beigelegt werden können, müssen nach dänischem Recht durch die ordentlichen Gerichte beigelegt werden.

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